
Der 1. Januar 2024 markierte nicht nur einen Kalenderwechsel für die Beschäftigten im Großhandel: Er brachte auch eine Neubewertung der Mindestlöhne mit sich. Die jährlichen Pflichtverhandlungen führten zu neu festgelegten Beträgen, die alle Unternehmen des Sektors verpflichten, ihre Lohnstruktur zu aktualisieren. Dennoch bestehen einige Arbeitgeber darauf, weniger vorteilhafte Betriebsvereinbarungen anzuwenden als die Branchenvereinbarung. Übernommenes Risiko? Nicht wirklich: Im Falle einer Kontrolle droht die Sanktion.
Für wen gilt der Tarifvertrag im Großhandel und welche Sektoren sind 2024 betroffen?
Der Tarifvertrag im Großhandel regelt ein weites Feld, das um die IDCC 0573 und die Brochure 3044 organisiert ist. Er umfasst alle Unternehmen, deren Haupttätigkeit der Großhandel ist: Rohstoffe, Konsumgüter, Ausstattungen, Zwischenprodukte… Die Regel gilt für Unternehmen, die durch einen entsprechenden NAF-Code oder APE registriert sind, egal ob sie im Lebensmittel- oder im Nicht-Lebensmittelbereich tätig sind.
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Mehrere Arten von Akteuren fallen unter diesen Text. Hier sind sie:
- Lebensmittelgroßhändler, mit oder ohne Spezialisierung auf Frischprodukte,
- Vertrieb von elektrischen Materialien, Industrieausstattungen oder für Fachleute bestimmten Lieferungen,
- Unternehmen, die auf den Großhandel mit Textilien, Chemikalien oder Baustoffen spezialisiert sind,
- Gesellschaften, die im Bereich des nicht spezialisierten Großhandels tätig sind.
Der Anwendungsbereich endet weder bei der Größe noch beim Status. Unabhängig von der Rechtsform oder der Mitarbeiterzahl fällt jede Struktur, deren Haupttätigkeit der Liste entspricht, in den Geltungsbereich. Durch den Tarifvertrag für Unternehmen im Großhandel gelten harmonisierte Regeln: Beschäftigungsbedingungen, Klassifizierung, sozialer Dialog. Um tiefergehende Informationen zu erhalten, bietet die Ressource Zoom auf den Tarifvertrag im Großhandel von Perceptum eine umfassende Beleuchtung.
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Wesentliche Regeln: Arbeitszeit, Urlaub, Mindestlöhne und Beschäftigungsbedingungen
Das Fundament des Tarifvertrags im Großhandel basiert auf der Organisation der Arbeitszeit und der Verwaltung der Arbeitszeiten. Die Standardwoche bleibt bei 35 Stunden, jedoch sind Anpassungen vorgesehen, um spezifischen Bedürfnissen gerecht zu werden: Inventurzeit, saisonale Spitzen… Die Überstunden sind durch Betriebsvereinbarungen geregelt und werden gemäß den in der Tarifstruktur festgelegten Zuschlägen aufgewertet.
Was den Urlaub betrifft, geht der Text über das gesetzliche Minimum hinaus. Zusätzliche Tage können für die Betriebszugehörigkeit, bestimmte familiäre Ereignisse oder für Mutterschaft und Adoption gewährt werden, manchmal unter günstigeren Bedingungen als das allgemeine Recht. Die Beschäftigten haben auch Anspruch auf außergewöhnliche Urlaubstage in besonderen Situationen: Hochzeit, Tod, Umzug, alles ist klar und deutlich im Vertrag festgehalten.
Im Bereich der Vergütung unterscheidet die Tabelle jedes Hierarchieniveau. Meister, Führungskräfte, Nicht-Führungskräfte: Jeder hat seinen Stundensatz und sein Bruttogehalt. Dazu können Prämien kommen, insbesondere für Betriebszugehörigkeit, Anwesenheit oder in Verbindung mit körperlicher Belastung, sofern dies durch betriebliche Gepflogenheiten oder spezifische Vereinbarungen vorgesehen ist.
Die soziale Absicherung spielt eine zentrale Rolle. Der Tarifvertrag im Großhandel schreibt den Abschluss einer Betriebsversicherung und eines kollektiven Vorsorgeplans vor. Diese Regelungen decken Gesundheitskosten, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsunfälle oder auch Mutterschaft ab. Die Modalitäten für die Beendigung des Arbeitsvertrags, die Portabilität der Rechte oder die Bedingungen für den Ruhestand sind ebenfalls geregelt und berücksichtigen die Besonderheiten des Sektors, während sie sich an das Arbeitsrecht anpassen.

Welche aktuellen Entwicklungen verändern die Rechte und Pflichten der Beschäftigten und Arbeitgeber im Sektor?
Seit 2023 hat sich der nationale Tarifvertrag im Großhandel weiterentwickelt, um sich an die wirtschaftlichen und sozialen Realitäten des Sektors anzupassen. Zu den Neuerungen gehört, dass die kollektive Vorsorge ihre Portabilitätsregeln ausgeweitet hat, gemäß dem Evin-Gesetz. Nun behalten Führungskräfte und Nicht-Führungskräfte, unter bestimmten Bedingungen, auch nach dem Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder einer Kündigung ihren Versicherungsschutz, eine willkommene zusätzliche Sicherheit im Falle unvorhergesehener Ereignisse.
Das Vorsorgesystem, das mit den Sozialpartnern verhandelt und durch einen Tarifvertrag genehmigt wurde, umfasst neue Aspekte: verbesserte Entschädigung im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit, Klarstellungen zur Fortführung der Betriebsversicherung zugunsten der Anspruchsberechtigten. All diese Garantien kommen den Beschäftigten der Unternehmen zugute, die unter die IDCC 0573 (Brochure 3044) fallen und somit den gesamten Großhandel abdecken.
Eine weitere markante Veränderung: Die Beendigung des Arbeitsvertrags erfordert nun eine verstärkte Information, die dem Beschäftigten übermittelt werden muss. Es ist dem Arbeitgeber unmöglich, bestimmte kollektive Regelungen einseitig anzupassen: Nur die mit den Arbeitnehmervertretern unterzeichnete Vereinbarung hat Gültigkeit, was die Rolle des sozialen Dialogs bekräftigt. Um auf dem neuesten Stand zu bleiben, müssen Arbeitgeber und Beschäftigte die neuesten Änderungen und Rundschreiben konsultieren. Sich an diese Regeln zu halten, ist keine Option mehr, sondern eine Notwendigkeit, um unangenehme Überraschungen bei einer Kontrolle zu vermeiden.
2024 eröffnet somit ein sich veränderndes tarifliches Umfeld. Die Rechte entwickeln sich weiter, die Pflichten ebenfalls. Es bleibt jeder Firma überlassen, diese Textzeilen in konkrete Praktiken umzusetzen, um nicht mit der Realität einer Kontrolle oder einer Anfechtung konfrontiert zu werden. In diesem Sektor wird das Gleichgewicht zwischen Flexibilität und kollektiver Sicherheit nun bei jeder Unterschrift auf der Gehaltsabrechnung ausgehandelt.